Unsere Geschäftsbedingungen
- Es gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) für jeden Auftrag als vereinbart. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen. Erklärungen und Bedingungen des Auftraggebers, die mit den vorstehend erwähnten Bedingungen nicht übereinstimmen, gelten nicht, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Besondere Abreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit stets der Schriftform.
- Der Auftraggeber übernimmt Gewähr dafür, dass die Bodenverhältnisse der Einsatzstelle und/oder die Zufahrtswege, soweit es sich nicht um öffentliche Straßen oder Plätze handelt, eine ordnungsgemäße und ungefährdete Durchführung des Auftrags gestatten. Das zu bewegende Gut ist in transportfähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzung haftet der Auftraggeber für alle hieraus entstehenden Schäden und Mehrkosten.
- Die Ausführung von Aufträgen, die der Genehmigung von Behörden bedürfen, werden unter der aufschiebenden Bedingung der rechtzeitigen Genehmigungserteilung geschlossen.
- Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Auftrags andere Unternehmer einzuschalten. In diesem Fall haften wir nur für eine sorgfältige und gewissenhafte Auswahl.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Umstände anzugeben, insbesondere die vollständige Lade- und Entladeanschrift, etwaige Verzollungsvorschriften, die richtigen Maße und Gewichte und etwaige Besonderheiten des zu bewegenden Gutes. Der Auftraggeber darf nach der Auftragserteilung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dem Personal und den von uns eingesetzten Unternehmern keine Weisung erteilen, die von der vereinbarten Art und Weise der Durchführung des Auftrags und seinem vereinbarten Umfang abweichen. Verletzt der Auftraggeber diese Bestimmungen, ist er verpflichtet, alle uns und den von uns eingesetzten Arbeitskräften dadurch entstehenden Schäden und Mehrkosten zu ersetzen und uns und die von uns eingesetzten Dritten von sämtliche Ansprüchen Dritter freizustellen.
- Wir haften in keinem Fall für Schäden aller Art, die durch Nichteinhalten von Terminen, den Ausfall von Fahrzeugen und/oder durch ähnliche Sachverhalte entstehen, sofern nicht auf unserer Seite oder auf Seiten des von uns eingesetzten Unternehmers vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Soweit danach eine Haftung unsererseits bestehen sollte, ist diese Haftung begrenzt auf die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stundensätze für Wartezeiten, jedoch maximal die Höhe der Auftragssumme.
- Ergibt sich nach unserer sorgfältig geprüften Auffassung vor oder während des Einsatzes von Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsvorrichtungen aller Art, dass ihr Einsatz eine Schädigung von Sachen und/oder Vermögen wahrscheinlich erscheinen lässt, oder in der vorgesehenen Art und Weise aus einem wesentlichen Grunde nicht durch- oder fortgeführt werden kann, so sind wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, von dem Auftrag zurückzutreten. Das Entgelt wird anteilig berechnet.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns und andere an der Durchführung des Auftrags durch uns beteiligte Unternehmen, sowie unsere und deren Arbeitskräfte bei der Durchführung von Aufträgen, insbesondere auch in Betrieben oder auf dem Gelände Dritter, sowie bei der Mitwirkung bzw. Hilfe bei Montagen aller Art, von Ansprüchen Dritter und Regressansprüchen seitens Versicherer in vollem Umfang freizuhalten, soweit der Schaden nicht durch unsere Versicherer ersetzt werden muss.
- Wenn der uns erteilte Auftrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, insbesondere auf Veranlassung des Auftraggebers, verschoben oder storniert wird, sind wird berechtigt, ein Drittel der vereinbarten Fracht (netto) zu verlangen (§ 415 Abs. 2 Satz 2 HGB). Stornierungen bis 1 Werktag vor Transportdatum werden mit 100 % Ausfallfracht berechnet, Stornierungen 2-5 Werktage vor Transportdatum werden mit 70 % Ausfallfracht berechnet, Stornierungen 6-10 Werktage vor Transportdatum werden mit 50 % Ausfallfracht berechnet.
- Entsteht durch den Einsatz unserer Kräne, Fahrzeuge, Geräte und Arbeitsvorrichtungen aller Art sowie durch unserer Arbeitskräfte und/oder solchen durch uns beteiligten Unternehmen ein mittelbarer oder unmittelbarer Schaden, so haften wir und die beteiligten Unternehmen in keinem Fall über das hinaus, was von unseren Versicherern nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen an Ersatz geleistet werden muss. Die Bedingungen und die Höhe der Versicherungssumme liegen bei uns auf und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die genannten Versicherungen ersetzen in keinem Falle ein Transport- und Montageversicherung. Dieselben decken wir nur auf besonderen Auftrag und zu Lasten des Auftraggebers. Im Schadensfall erfüllen wir unsere Verpflichtung dadurch, dass wir dem Auftraggeber die Ansprüche gegen die Versicherer abtreten; weitere Ansprüche gegen uns bestehen dann nicht mehr. Die Verfolgung der Ansprüche gegen den Versicherer durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer schriftlicher Abmachung und nur für Rechnung, Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Ludwigsburg. Es gilt – auch bei Auslandsaufträgen – die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand 01.07.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen Spedition Otlinghaus (PDF, 70kB)
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